Rechtsprechung
BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, VerkdHSpFruSpPflEG
Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer - rewis.io
Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer
- datenbank.nwb.de
Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer
Verfahrensgang
- BVerfG, 04.12.2003 - 1 BvR 229/16
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 124, 300 ; stRspr).Im einzelnen Fall kann aber trotz des Todes unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 m.w.N.).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Im einzelnen Fall kann aber trotz des Todes unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 m.w.N.).Insbesondere sind keine Rügen ersichtlich, die die Rechtsnachfolgenden im eigenen Interesse geltend machen könnten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 124, 300 ; stRspr). - BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Insbesondere sind keine Rügen ersichtlich, die die Rechtsnachfolgenden im eigenen Interesse geltend machen könnten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 jeweils m.w.N.).