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   BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23   

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https://dejure.org/2023,44024
BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23 (https://dejure.org/2023,44024)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23 (https://dejure.org/2023,44024)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 1 BvR 2354/23 (https://dejure.org/2023,44024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, VerkdHSpFruSpPflEG
    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer

  • rewis.io

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer

  • datenbank.nwb.de

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 124, 300 ; stRspr).

    Im einzelnen Fall kann aber trotz des Todes unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
    Im einzelnen Fall kann aber trotz des Todes unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 m.w.N.).

    Insbesondere sind keine Rügen ersichtlich, die die Rechtsnachfolgenden im eigenen Interesse geltend machen könnten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 124, 300 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
    Insbesondere sind keine Rügen ersichtlich, die die Rechtsnachfolgenden im eigenen Interesse geltend machen könnten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 jeweils m.w.N.).
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